Hausverwaltung

Hausverwaltung & Immobilien Myland

Hausverwaltung


Mietverwaltung

Im Rahmen der Mietverwaltung werden folgende Leistungen erbracht:

  • Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten aus bestehenden oder neu abzuschließenden Miet- und Pachtverhältnissen, einschließlich des Neuabschlusses, der Kündigung, der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, der Stellung von Mieterhöhungsverlangen, Abnahme und Übergabe von Wohnungen und Abgabe aller anderen, auch einseitigen Willenserklärungen.
  • Vereinnahmung und Führung von Mietkautionen sowie deren Auflösung
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs über ein Treuhandkonto
  • Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen und die Geltendmachung der Rechte und Ansprüche aus solchen Verträgen
  • Abschluß und Kündigung von Werks- oder Dienstverträgen über Hausmeistertätigkeiten, Reinigungsarbeiten oder ähnliches
  • Erteilung von Aufträgen an Handwerker, Baufirmen oder ähnliches einschließlich der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Zurückbehaltungsrechten oder ähnliches
  • Vornahme aller Anordnungen und Handlungen, die sich auf die Instandsetzung und Instandhaltung der Liegenschaft beziehen
  • Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten
  • Beauftragung von Rechtsanwälten in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Entgegennahme von Zahlungen sowie Geltendmachung und Beitreibung von Zahlungsansprüchen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Erstellung von Grundstücksabrechnungen

WEG-Verwaltung

Im Rahmen der WEG-Verwaltung werden folgende Leistungen erbracht:

  • Erstellung von Wirtschaftsplänen je Wirtschaftsjahr in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG
  • Erstellung von Jahresabrechnungen über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung nach Abschluß des Wirtschaftsjahres
  • Erstellung einer Hausordnung und Überwachung deren Einhaltung
  • Überwachung von Verträgen der Gemeinschaft (zum Beispiel Versicherung)
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten auf offenen Treuhandkonten
  • Prüfung sämtlicher Rechnungen von Versorgungsunternehmen und Handwerkern
  • Einrichtung einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung getrennt vom Vermögen des Hausverwalters
  • 1-mal jährlich umfassende Begehung der Liegenschaft sowie Zwischenkontrollen, um Schäden frühzeitig zu erkennen
  • Auftragsvergabe im Rahmen der laufenden Instandhaltung

Sondereigentum

Im Rahmen der Verwaltung von Sondereigentum werden folgende Leistungen erbracht:

  • Abschluß und Kündigung des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe von Wohnungen
  • Einleitung von Mahnverfahren
  • Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden einschließlich Lieferanten, Handwerkern und Mietern
  • Vereinbarung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für den Mieter entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
  • Einhaltung des Mietvertrages einschließlich Überwachung der Hausordnung sowie Durchführung von Wohnungsbegehungen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
  • Kontrolle des baulichen Zustandes der Wohnung und Information über notwendige Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Share by: